STUDENTISCHE HILFSKRÄFTE – ARBEITSRECHTLICHE ANSPRÜCHE
Auch studentische Beschäftigte haben Rechte – Aktuelle Broschüre zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen für SHK
Auch, wenn manche Vorgesetzte einen anderen Eindruck erwecken und viele Beschäftigte es deshalb nicht wissen: Studentische Hilfskräfte haben genau die gleichen Rechte im Job, wie alle anderen beschäftigten auch: Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Feiertage, usw.
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